Die Antworten auf die häufigsten Fragen

Für die Therapie benötigen Sie eine ärztliche Überweisung. Je nach Krankenkasse unterscheiden sich die gedeckten Leistungen: Wenn Sie über die ÖGK versichert sind, bekommen Sie meist 10x Physiotherapie á 45 min. Bei SVS und BVA erwarten Sie 30 Minuten Physiotherapie und 15 Minuten Massage. Achtung: Bei BVA und SVS muss die Überweisung bewilligt werden.

Ohne Überweisung können Sie präventive Physiotherapie in Anspruch nehmen, allerdings gibt es da nur die aktive Therapie und die Rechnung kann bei der Krankenkasse nicht eingereicht werden.

Im Normalfall findet ihr Termin innerhalb von 4 Wochen statt – im Sommer ist die Wartezeit erfahrungsgemäß kürzer, im Winter kann es manchmal länger dauern. 

Zu Ihrem ersten bringen Sie bitte die Überweisung und gemütliche Kleidung mit. Auf der Überweisung finde ich schon grundlegende Informationen Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin.

Wir werden zuerst über Ihr Problem sprechen um Ihre Beschwerden genauer zu definieren. Anschließend machen wir uns selbst ein Bild der Ausgangslage. Danach beginnt die Behandlung und wir erstellen auch einen Plan der Ihnen Aufschluss darüber gibt, wie die Therapie in den kommenden Wochen aussehen wird.

Bringen Sie bequeme Kleidung mit – beim ersten Termin zusätzlich Ihre Überweisung.

Für eine Therapieeinheit  á 45 Minuten werden 85€ in Rechnung gestellt.

Sie können per Überweisung oder in bar bezahlen. In bar können Sie jede Einheit direkt beim Termin bezahlen (Barbeleg) und bekommen am Schluss eine Sammelrechnung.

Wartezeiten gibt es bei uns nicht – die Termine sind so geplant, dass keine Wartezeit entsteht.

Ja, Sie bekommen von der Krankenkasse einen Anteil zurück. Sie bezahlen zuerst Ihre Rechnung bei uns und reichen diese anschließend mit Zahlungsbestätigung und der ärztlichen Überweisung bei der Krankenkasse ein. Wieviel Geld Sie rückerstattet bekommen, hängt von der Krankenkasse ab.

Hier kommt es auf die Versicherung und Ihren Tarif an – fragen Sie am Besten direkt bei Ihrer Versicherung nach. Wichtig: Auch wenn die private Versicherung zahlt, muss die Abwicklung immer zuerst bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden – die private Versicherung wird erst im Anschluss tätig.

Sollten Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir um Bekanntgabe mindestens 24h im Vorhinein – Ansonsten müssen wir Ihnen den vollen Termin verrechnen.

Wir bieten keine Hausbesuche an – helfen aber bei der Suche.